UNSERE LEISTUNGEN
Nachlasspflegschaften
Als Nachlasspflegerin werde ich vom Nachlassgericht bestellt, wenn
die Erben noch unbekannt oder derzeit nicht auffindbar sind und
ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht. Hierbei
übernehme ich die gesetzliche Vertretung der potentiellen Erben
und werde zur Sicherungswahrerin des Nachlasses.
Testamentsvollstreckungen
Bei der Testamentsvollstreckung handle ich als Treuhänderin
des Erblassers. Dabei garantiere ich, dass dessen Wille nach dem
Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.
Als Partnerin der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten
vermittle ich zwischen den einzelnen Beteiligten und beachte dabei
ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Als Testamentsvollstreckerin
werde ich entweder vom Erblasser im Testament benannt oder vom Nachlassgericht
ernannt.
Nachlassverwaltungen
Die Nachlassverwaltung ist eine Unterart der Nachlasspflegschaft
und führt zu einer Haftungsbegrenzung des Erben, so dass dieser
nur mit dem Nachlassvermögen in Anspruch genommen werden kann.
Erbenermittlungen
Im Rahmen der Nachlasspflegschaft ermittle ich weltweit die gesetzlichen
Erben.
Betreuungen
Bei volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr
selbst besorgen können, werde ich vom Betreuungsgericht zur
Betreuerin bestellt.
Kontrollbetreuungen
Wenn das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass ein Vollmachtgeber
krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist,
seinen Bevollmächtigten zu kontrollieren werde ich zur Kontrollbetreuerin
bestellt, und nehme die Rechte des Betreuten gegenüber dessen
Bevollmächtigten wahr.
Gegenbetreuungen
Als Gegenbetreuerin habe ich die Aufgabe einen anderen Betreuer
im Bereich der Vermögensvorsorge zu beaufsichtigen, dies kann
z.B. bei der Verwaltung größerer Vermögenswerte
der Fall sein.
Ergänzungspflegschaften
Im Fall der Ergänzungspflegschaft, bekomme ich gerichtlich
einen Teil der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen
übertragen. Dies kann dann erforderlich sein, wenn die sorgeberechtigten
Eltern an der Regelung einer bestimmten Angelegenheit verhindert
sind, oder ein Interessenskonflikt zwischen ihnen und ihrem Kind
vorliegt. Abwesenheitspflegschaften
Wenn der Aufenthalt eines Volljährigen unbekannt ist oder nicht
ermittelt werden kann und seine Vermögensverhältnisse
der Fürsorge bedürfen bestellt mich das Gericht zur Abwesenheitspflegerin.
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Aufenthalt eines Volljährigen
zwar bekannt ist, dieser aber nicht zurückkehren und seine
Vermögensverhältnisse selbst klären kann.
Verfahrenspflegschaften
Als Verfahrenspflegerin vertrete ich die Interessen von Betroffenen
im jeweils anhängigen Verfahren vor den Betreuungs-, Nachlass-,
Amts- und Landgerichten.
Vollmachten
Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht können Sie
bereits jetzt selbst entscheiden, wer für Sie die Entscheidungen
treffen soll, wenn Sie dies aufgrund von Alter, Krankheit oder einer
sonstigen Notsituation nicht mehr selbst tun können.
Dabei können Sie selbst definieren, für welche Bereiche
der persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten
die Vorsorgevollmacht ausgestellt werden soll.
Als Vorsorgebevollmächtige setze ich mich für die Vollmachtgeber
und deren Interessen ein.
Mittels einer Nachlassabwicklungsvollmacht welche
mit Abschluss der Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge erfolgt
setze ich sodann den Nachlass für die Erbengemeinschaft auseinander.
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