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Unsere Leistungen

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UNSERE LEISTUNGEN
Nachlasspflegschaften
Als Nachlasspflegerin werde ich vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben noch unbekannt oder derzeit nicht auffindbar sind und ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht. Hierbei übernehme ich die gesetzliche Vertretung der potentiellen Erben und werde zur Sicherungswahrerin des Nachlasses.

Testamentsvollstreckungen
Bei der Testamentsvollstreckung handle ich als Treuhänderin des Erblassers. Dabei garantiere ich, dass dessen Wille nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird. Als Partnerin der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermittle ich zwischen den einzelnen Beteiligten und beachte dabei ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Als Testamentsvollstreckerin werde ich entweder vom Erblasser im Testament benannt oder vom Nachlassgericht ernannt.

Nachlassverwaltungen
Die Nachlassverwaltung ist eine Unterart der Nachlasspflegschaft und führt zu einer Haftungsbegrenzung des Erben, so dass dieser nur mit dem Nachlassvermögen in Anspruch genommen werden kann.

Erbenermittlungen
Im Rahmen der Nachlasspflegschaft ermittle ich weltweit die gesetzlichen Erben.

Betreuungen
Bei volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, werde ich vom Betreuungsgericht zur Betreuerin bestellt.

Kontrollbetreuungen
Wenn das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass ein Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Bevollmächtigten zu kontrollieren werde ich zur Kontrollbetreuerin bestellt, und nehme die Rechte des Betreuten gegenüber dessen Bevollmächtigten wahr.

Gegenbetreuungen
Als Gegenbetreuerin habe ich die Aufgabe einen anderen Betreuer im Bereich der Vermögensvorsorge zu beaufsichtigen, dies kann z.B. bei der Verwaltung größerer Vermögenswerte der Fall sein.

Ergänzungspflegschaften
Im Fall der Ergänzungspflegschaft, bekomme ich gerichtlich einen Teil der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen übertragen. Dies kann dann erforderlich sein, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Regelung einer bestimmten Angelegenheit verhindert sind, oder ein Interessenskonflikt zwischen ihnen und ihrem Kind vorliegt.

Abwesenheitspflegschaften
Wenn der Aufenthalt eines Volljährigen unbekannt ist oder nicht ermittelt werden kann und seine Vermögensverhältnisse der Fürsorge bedürfen bestellt mich das Gericht zur Abwesenheitspflegerin. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Aufenthalt eines Volljährigen zwar bekannt ist, dieser aber nicht zurückkehren und seine Vermögensverhältnisse selbst klären kann.

Verfahrenspflegschaften
Als Verfahrenspflegerin vertrete ich die Interessen von Betroffenen im jeweils anhängigen Verfahren vor den Betreuungs-, Nachlass-, Amts- und Landgerichten.

Vollmachten
Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt selbst entscheiden, wer für Sie die Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dies aufgrund von Alter, Krankheit oder einer sonstigen Notsituation nicht mehr selbst tun können.
Dabei können Sie selbst definieren, für welche Bereiche der persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten die Vorsorgevollmacht ausgestellt werden soll.
Als Vorsorgebevollmächtige setze ich mich für die Vollmachtgeber und deren Interessen ein.

Mittels einer Nachlassabwicklungsvollmacht welche mit Abschluss der Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge erfolgt setze ich sodann den Nachlass für die Erbengemeinschaft auseinander.

 
   


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